Berufsunfähigkeitsversicherung 

Unfallversicherung - Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Unfallversicherung leistet nicht bei einer Krankheit, sondern im nur bei einem Unfall. Der Begriff Unfall ist wie folgt definiert:

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen, auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Ist der Unfallbegriff erfüllt, muß zusätzlich eine Invalidität vorliegen. Hier gibt es eine Tabelle - die Gliedertaxe. In dieser ist genau beschrieben, welche Leistung Sie wann erhalten. So wird der Verlust eines Zeigefingers üblicherweise mit 10 Prozent veranschlagt. Haben Sie eine Versicherungssumme von 100.000 EUR abgesichert, erhalten Sie aus der Unfallversicherung somit 10.000 EUR.

Zu beachten ist, dass beide Voraussetzungen (Unfallbegriff und Invalidität) erfüllt sein müssen. Wenn Ihnen also aufgrund einer schweren Infektion der Zeigefinger abgenommen wird, erhalten Sie keine Leistung, da der Unfallbegriff (siehe oben) nicht erfüllt ist.

Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Unfallversicherung zielt nicht auf die Fähigkeit ab, ob der Versicherte seinen Beruf ausüben kann oder nicht. Es geht lediglich darum, ob der Körper dauerhaft durch einen Unfall zu Schaden gekommen ist. Da Krankheiten keine Unfälle sind, würden ca. 90 Prozent der Berufsunfähigen aus einer Unfallversicherung keine Leistung erhalten. Denn nur ca. 10 Prozent der Berufsunfähigkeiten resultieren aus einem Unfall.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie in der Unfallversicherung generell keine Rente, sondern die Leistung in einer Summe. Jedoch kann bei einigen Versicherern zusätzlich zur Invaliditätssumme eine Unfallrente versichert werden. Ob diese gezahlt wird, entscheidet ebenfalls der Invaliditätsgrad. Viele Versicherer zahlen die Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität, einige auch ab einem geringeren Prozentsatz. Dabei ist wiederum egal, ob Sie Ihren oder einen Beruf noch ausüben können oder nicht.

Um eine Leistung aus der Unfallversicherung zu erhalten, ist es aber wichtig, dass Sie ein Körperteil oder ein Sinnesorgan vollständig verlieren oder dass es völlig funktionsunfähig ist. Dank des medizinischen Fortschritts verliert man heutzutage allerdings immer seltener ein Körperteil vollständig.

 



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