Berufsunfähigkeitsversicherung 

Grundfähigkeitsversicherung / Grundfähigkeitenversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie bestimmte grundlegende Fähigkeiten nicht mehr eigenständig ausüben können. Der Name ist hier wirklich Programm, denn um eine Leistung aus dieser Versicherung zu erhalten, muß es Sie schon eine Spur härter treffen. Zur Veranschaulichung bedienen wir uns dem Fähigkeitenkatalog eines Versicherers. Dieser unterscheidet 2 Fähigkeitsgruppen:

Gruppe 1: Leistung erhält, wer eine der folgenden Fähigkeiten mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben kann:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Sich orientieren
  • Hände gebrauchen (weder linke noch rechte Hand ist fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen)

Gruppe 2: Leistung erhält, wer drei der folgenden Fähigkeiten mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben kann:

  • Hören
  • Gehen (200 m ebenerdig ohne Hilfen und Pausen)
  • Treppen steigen (12 Stufen hinauf oder hinab ohne Geländer)
  • Knien oder Bücken (leichten Gegenstand vom Boden aufheben und sich wieder aufrichten)
  • Sitzen (20 Minuten auf einem Stuhl ohne Armlehnen)
  • Stehen (10 Minuten lang ohne abstützen)
  • Greifen (weder linke noch rechte Hand ist fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen)
  • Arme bewegen (Jacke anziehen ohne zumachen)
  • Heben und Tragen (weder linker noch rechter Arm ist fähig, 2 kg zu heben und 5 m weit zu tragen)
  • Auto fahren (aus medizinischen Gründen)

Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Sowohl bei der Grundfähigkeitsversicherung, als auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie im Leistungsfall eine monatliche Rente. Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung ist der möglicherweise leichte Nachweis eines Fähigkeitenverlusts. "Möglicherweise" deshalb, weil bei einigen Fähigkeiten mit Sicherheit auch Streitpotential darüber besteht, ob die versicherte Person nicht kann oder (angeblich) nur nicht will. Weiterer Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung: Die Rente erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie einen Beruf ausüben oder nicht. Allerdings ist dieses gern genannte Verkaufsargument etwas an den Haaren herbei gezogen: Denn die Auswahl der möglichen Berufe, die ein Leistungsempfänger theoretisch ausüben könnte, dürfte recht übersichtlich sein.

Nachteil ist die Beschränkung auf bestimmte Fähigkeiten und die lange ununterbrochene Dauer von 12 Monaten. Wer beispielsweise nach einem schweren Unfall in Reha geht und nach 9 Monaten wieder halbwegs beisammen ist, geht leer aus. Im übrigen besteht kein Versicherungsschutz für die häufigsten Gründe einer Berufsunfähigkeit.

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch bei der Grundfähigkeitsversicherung die Gesundheit des Antragstellers geprüft. Jedoch bei weitem nicht so hart.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist definitiv etwas für den Härtefall und nur für Personen interessant, die weder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

 



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