Berufsunfähigkeitsversicherung 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ähnelt der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Versichert ist hier nicht die Unfähigkeit, einen Beruf auszuüben, sondern die Unfähigkeit, auch nur irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Sie erhalten also aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst Leistungen, wenn Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können.

Trotz dieser Einschränkungen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung relativ teuer. Manchmal ist sie aber die einzige Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Gründe dafür sind beispielsweise:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht bezahlbar.
  • Aufgrund des ausgeübten Berufes ist der Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich. Dies kann bei sehr gefährlichen Berufen der Grund sein oder bei Berufen, für die keine oder nur eine kurze Ausbildung notwendig ist (Hilfsarbeiter oder kurzfristig erlernbare Berufe).
  • Aufgrund von Vorerkrankungen ist der Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich.

Vorsicht ist geboten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit EU-Klausel (Erwerbsunfähigkeitsklausel). Hier wird aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wenn diese Klausel nicht nach einem überschaubaren Zeitraum automatisch entfällt, sollten Sie diesen Vertrag nicht schließen. Sonst zahlen Sie für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung den Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

 



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