Berufsunfähigkeitsversicherung 

Angestellte im öffentlichen Dienst

Sie genießen (analog zu den Arbeitnehmern der privaten Wirtschaft) den Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten sie also gegebenenfalls Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente. Die Rentenhöhe wird jedoch durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgepeppt. Diese Zusatzversorgung ist Pflicht und wird meistens über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) realisiert. Bei der Berechnung der Versorgungslücke sind also die erworbenen Ansprüche aus beiden Versorgungen zu berücksichtigen

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind also in Bezug auf die Rentenhöhe besser gestellt. Allerdings gelten für den Rentenanspruch die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente. Wer voll erwerbsgemindert ist, erhält die volle Zusatzrente wegen Erwerbsminderung. Bei teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte. Ebenfalls zu beachten ist die zu erfüllende Wartezeit von 60 Monaten.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden berufsunfähig - nicht dienstunfähig. Insofern ist eine Dienstunfähigkeitsklausel / Beamtenklausel in den Versicherungsbedingungen nicht notwendig.

 

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