Berufsunfähigkeitsversicherung 

Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten

Im Unterschied zum Zeitsoldaten, erhalten Berufssoldaten ein dauerndes Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Gesetzliche Grundlage ist der §44 des Soldatengesetzes. Hier der Auszug (3. Absatz §44):

Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dauernd dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres seit Beginn der Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist.

 

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