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Die Vertragsformen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständiger Vertrag oder als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Sehen wir uns die beiden Varianten mal etwas genauer an:
Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
Bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie einen Vertrag ab, bei dem ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert ist.
Somit zahlen Sie auch nur den Beitrag für den Berufsunfähigkeitsschutz. Empfehlenswert für Personen, die keinen weiteren Vorsorgebedarf haben, weil sie beispielsweise
im Todesfall keine Hinterbliebenen zu versorgen haben oder schon über bestehende Verträge ausreichend versorgt sind. Aber: Viele Versicherungsgesellschaften bieten keine selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern nur die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) an.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung schließen Sie als Zusatz zu einem Hauptvertrag (einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung) ab. Die Zusatzversicherung ist dabei von der
Existenz des Hauptvertrages abhängig. Sie können also die Zusatzversicherung kündigen und den Hauptvertrag weiter laufen lassen, aber nicht umgekehrt. Einige Versicherer gehen noch einen Schritt weiter und setzen beide
Vertragsteile in summentechnische Abhängigkeit zu einander. So muss dann die Leistung der Hauptversicherung (Versicherungssumme oder Altersrente) in einem bestimmten Mindestverhältnis zur Berufsunfähigkeitsrente stehen. Beides kann
während der Vertragslaufzeit zu Problemen führen. Hier zwei Beispiele:
- Beispiel Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ):
Herr Häusle hat vor 10 Jahren eine Risikolebensversicherung über 200.000 EUR mit 2.000 EUR BUZ abgeschlossen. Die hohe Todesfallleistung benötigte er zur Absicherung eines Hypothekendarlehens.
Jetzt verkauft er sein Haus, tilgt mit dem Erlös das Darlehen und zieht in eine Mietwohnung. Er benötigt den Todesfallschutz über 200.000 EUR nicht mehr und möchte dem entsprechend auch keine Beiträge mehr dafür zahlen.
Er beantragt die Herausnahme des Todesfallschutzes. Dies verneint der Versicherer, da die Zusatzversicherung nicht ohne Hauptversicherung (hier: Risikolebensversicherung) existieren kann. Der Versicherer bietet die Reduzierung der Todesfallsumme oder die
Aufhebung des kompletten Vertrages an.
Da Herr Häusle aufgrund des ihm wichtigen Berufsunfähigkeitsschutzes nicht den ganzen Vertrag kündigen will, bittet er um Reduzierung der Todesfallsumme auf 15.000 EUR (für die Beerdigungskosten). Dies verneint der Versicherer ebenfalls, da "Die
monatliche Berufsunfähigkeitsrente maximal 2 Prozent der Hauptversicherungssumme betragen darf". Um seine 2.000 EUR zu erhalten, kann Herr Häusle die Hauptversicherungssumme höchstens auf
100.000 EUR reduzieren und zahlt somit die nächsten Jahre fleißig für einen Versicherungsschutz, den er nicht benötigt.
- Beispiel Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ):
Frau Leni war bis vor kurzem als hochbezahlte Projektleiterin in einem Softwareunternehmen angestellt. Sie hat sich im ersten Berufsjahr von einem ehemaligen Studienkollegen beraten lassen und bei ihm eine Rentenversicherung mit
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Das ist jetzt 6 Jahre her. Da der ehemalige Arbeitgeber Konkurs angemeldet hatte, musste sich Frau Leni einen neuen Job suchen. Dummerweise verdient sie dort bedeutend weniger.
Die 300 EUR Monatbeitrag (250 für die Rentenversicherung + 50 für die BUZ) kann sie nicht mehr aufbringen. Auf Anfrage beim Versicherer teilt man ihr mit, dass sie den Beitragsanteil für die Rentenversicherung auf maximal 60 EUR senken kann - also insgesamt noch
110 EUR zu zahlen sind. Die 50 EUR für die Berufsunfähigkeitsversicherung hätte sie gerade noch wuppen können, aber 110 EUR insgesamt - das schafft Frau Leni derzeit nicht. Ihr bleibt nur die Kündigung des Vertrages oder die Beitragsfreistellung. In beiden Fällen verliert sie den
wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz.
Aus diesen Gründen empfiehlt es sich im Allgemeinen, die Existenzvorsorge nicht mit der Altersvorsorge bzw. anderer Risikovorsorge zu kombinieren. Die Existenzsicherung hat oberste Priorität und sollte immer gewährleistet bzw. bezahlbar sein. Die Trennung beider Vorsorgeverträge macht Sie einfach
flexibler. Denn wer weiß schon, was in 10 oder 20 Jahren ist?
Jedoch gibt es zwei Ausnahmen:
- Kleine Risikoversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ):
Da viele Versicherer die Berufsunfähigkeitsversicherung nur als Zusatzversicherung anbieten, kommen Sie hier um eine Hauptversicherung nicht herum. Vereinbaren Sie in diesem Fall einfach eine kleine Risikoversicherungssumme (Mindestsumme häufig 7.500 EUR).
Sie macht sich im Beitrag fast nicht bemerkbar. Dies ist übrigens die am häufigsten abgeschlossene Vertragsform! Beachten Sie jedoch eine eventuell vorhandene summenmäßige Abhängigkeit (s.o.). Wenn Sie später die BU-Rente erhöhen möchten, müssen Sie ggf. auch die Todesfallleistung erhöhen. Hier könnte dann eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig sein!
- Staatliche geförderte Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ):
Unter Umständen ist es steuerlich günstiger, die Berufsunfähigkeitsvorsorge in ein vom Staat gefördertes Altersvorsorgemodell zu integrieren. Hier muss individuell gerechnet und abgewägt werden. Eine Pauschalaussage ist nicht möglich.
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