Berufsunfähigkeitsversicherung 

Die verschiedenen Vertragsdauern in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Normalerweise sind alle Vertragsdauern identisch. Bei Bedarf können sie jedoch auch unterschiedlich sein. Folgende Vertragsdauern gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung (und in der Lebensversicherung allgemein):

Versicherungsdauer

Dies ist die Dauer, in der der Versicherungsfall eintreten muss, um eine Leistung hervorzurufen.
Beispiel: Herr Meiser ist bei Vertragsabschluß 30 Jahre und vereinbart eine Versicherungsdauer von 30 Jahren. Er erhält nur eine Leistung, wenn er bis zum 60. Lebensjahr berufsunfähig wird.

Leistungsdauer

Gibt den Zeitraum an, in der der Versicherer die Leistung erbringen muß. Es gibt mittlerweile Versicherer, die eine Lebenslange Leistungsdauer anbieten (also bis zum Tode)
Beispiel: Herr Meiser ist bei Vertragsabschluß 30 Jahre und vereinbart eine Leistungsdauer von 35 Jahren. Wird er innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig, erhält er Leistungen bis zum 65. Lebensjahr.

Beitragszahlungsdauer

Legt die Dauer der Beitragszahlung fest.
Beispiel: Herr Meiser ist bei Vertragsabschluß immer noch 30 Jahre und vereinbart eine Beitragszahlungsdauer von 20 Jahren. Er muß Beiträge bis zu seinem 50sten Lebensjahr zahlen.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass sich einige Dauern gegenseitig begrenzen. So kann die Beitragszahlungsdauer nicht länger als die Versicherungsdauer sein. Die Leistungsdauer nicht kürzer als Versicherungs- oder Beitragszahlungsdauer,...

 

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