Berufsunfähigkeitsversicherung 

Vereinfachter Nachweis der Berufsunfähigkeit

In den meisten Fällen erhalten Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie zu 50 Prozent berufsunfähig sind (andere Staffeln sind möglich). Den Grad der Berufsunfähigkeit stellt ein Arzt oder Gutachter fest. Dies führt in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen: Der eine Gutachter hält Sie zu 40 Prozent, der andere zu 60 Prozent berufsunfähig. Hilfreich ist es da, wenn der Versicherer für einige Fälle einen vereinfachten Nachweis anbietet. Hier einige Beispiele:

  • Eine 6-monatige durchgehende Arbeitsunfähigkeit kann als Berufsunfähigkeit anerkannt werden. Hier würde dann eine Krankschreibung durch den Arzt genügen (der berühmte "gelbe Zettel").
  • Beamte können bei Bescheinigung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt automatisch als berufsunfähig gelten (Beamtenklausel).
  • Gesetzlich Versicherte können bei Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als berufsunfähig angesehen werden.
  • Die Einstufung in eine Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung oder durch Regelungen der Pflegebedürftigkeit in den Versicherungsbedingungen kann als Berufsunfähigkeit anerkannt werden.

 

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