Berufsunfähigkeitsversicherung 

Die Überschußverwendung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherer erwirtschaften Überschüsse. Und diese lassen Sie Ihren Kunden zukommen - zumindest teilweise ;-). Dabei ist zu beachten, dass die Überschüsse nicht garantiert sind. Das heißt, dass die Überschüsse steigen, aber auch fallen können. Man sollte daher immer auf die garantierten Werte achten und die Überschüsse als Bonbon sehen. Nimmt man sich dieser Sichtweise an, muss man sich die Frage stellen, wie man diesen Bonbon verwenden will.

Beitragsverrechnung / Sofortverrechnung

Bei dieser Form werden Überschüsse zur sofortigen Reduzierung des Beitrages verwendet. Sie haben also einen Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) und einen Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Garantiert ist bei dieser Form die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Streicht der Versicherer die Überschüsse, müssen Sie den vollen Bruttobeitrag bezahlen. Kommt er in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, hält ihm das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) allerdings ein Hintertürchen offen und gewährt ihm das Recht zur Anpassung des Bruttobeitrages. Einige Versicherer verzichten mittlerweile freiwillig auf die Anwendung dieses Rechts.
Vorteil: Die Berufsunfähigkeitsrente steht fest; Sie profitieren sofort von den Überschüssen.
Nachteil: Es kann passieren, dass der Beitrag angehoben wird.

Bonussystem / Bonusrente / Zusatzrente

Hier werden die Überschüsse im Leistungsfall (also bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente) in Form einer Bonusrente oder Zusatzrente ausgeschüttet. Sie haben also eine garantierte Berufsunfähigkeitsrente und eine zusätzliche Rente aus Überschüssen. Beides zusammen ergibt die Gesamtrente. Streicht der Versicherer die Überschüsse, erhalten Sie im Leistungsfall nur die garantierte Rente. Kommt er in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, steht ihm auch hier das Recht zur Anpassung des Beitrages offen (siehe oben).
Vorteil: Der Beitrag steht fest.
Nachteil: Es kann passieren, dass die Gesamtrente sinkt - im schlimmsten Fall auf die garantierte Rente.

Verzinsliche Ansammlung der Überschüsse / Schlussüberschuss

Bei dieser Form werden die Überschüsse angespart. Das kann in Form einer klassischen Ansparung zu einem bestimmten Zinssatz oder fondsgebunden erfolgen. Garantiert sind bei dieser Form die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und der Beitrag. Streicht der Versicherer die Überschüsse, wird halt nichts mehr für Sie angespart. Auch hier steht ihm in außergewöhnlichen Fällen die Beitragsanhebung zu, auf die er allerdings auch verzichten kann (siehe oben). Dieses Modell wird gerne mit der Begründung empfohlen, dass "man hier doch wenigstens etwas aus der Versicherung rausbekommt". Stimmt - aber dafür verzichten Sie ja auch auf die Ausschüttung der Überschüsse zur Vertragslaufzeit.
Vorteil: Garantierter Beitrag, garantierte Rente + Auszahlung zum Vertragsablauf.
Nachteil: Es kann passieren, dass mangels Überschüsse nichts mehr angespart wird.

Fazit:

Der Markt bietet verschiedene Möglichkeiten - Sie müssen entscheiden. Vielfach wird Ihnen die Entscheidung allerdings schon abgenommen, da ein Versicherer nicht alle Varianten anbietet. Und Sie sollten sich den Versicherer nicht primär nach der Überschussverwendung aussuchen. Haben Sie die Wahl, dann machen Sie sich in Ruhe Gedanken. Was ist für Sie wichtig? Hier einige Argumente bzw. Anregungen:

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gerade günstig. Ist es da nicht vorteilhaft, wenn der Beitrag sofort durch die Überschüsse reduziert wird? Außerdem: Was man hat, kann einem keiner mehr nehmen.
  • Womit könnten Sie eher leben: Mit einer Beitragserhöhung oder mit einer geringeren Rentenhöhe im Leistungsfall?
  • Überlassen Sie die Überschüsse dem Versicherer zur verzinslichen Ansammlung oder legen Sie das Geld lieber selbst an? Fragen Sie sich auch, ob und wie Sie bei Bedarf gegebenenfalls kurzfristig an die Überschüsse kommen, wenn Sie beim Versicherer angespart werden.

 

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