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Die Berufsunfähigkeits-
versicherung
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Die Überschußverwendung in der BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherer erwirtschaften Überschüsse. Und diese lassen Sie Ihren Kunden zukommen - zumindest teilweise ;-). Dabei ist zu beachten, dass die Überschüsse nicht garantiert sind. Das heißt, dass die Überschüsse steigen, aber auch fallen können. Man sollte daher immer auf die garantierten Werte achten und die Überschüsse als Bonbon sehen. Nimmt man sich dieser Sichtweise an, muss man sich die Frage stellen, wie man diesen Bonbon verwenden will. Beitragsverrechnung / SofortverrechnungBei dieser Form werden Überschüsse zur sofortigen Reduzierung des Beitrages verwendet. Sie haben also einen Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) und einen Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Garantiert ist bei dieser Form die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Streicht der Versicherer die Überschüsse, müssen Sie den vollen
Bruttobeitrag bezahlen. Kommt er in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, hält ihm das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) allerdings ein Hintertürchen offen und gewährt ihm das Recht zur Anpassung des Bruttobeitrages. Einige Versicherer verzichten mittlerweile freiwillig auf die Anwendung dieses Rechts. Bonussystem / Bonusrente / ZusatzrenteHier werden die Überschüsse im Leistungsfall (also bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente) in Form einer Bonusrente oder Zusatzrente ausgeschüttet. Sie haben also eine garantierte Berufsunfähigkeitsrente und eine zusätzliche Rente aus Überschüssen.
Beides zusammen ergibt die Gesamtrente. Streicht der Versicherer die Überschüsse, erhalten Sie im Leistungsfall nur die garantierte Rente.
Kommt er in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, steht ihm auch hier das Recht zur Anpassung des Beitrages offen (siehe oben). Verzinsliche Ansammlung der Überschüsse / SchlussüberschussBei dieser Form werden die Überschüsse angespart. Das kann in Form einer klassischen Ansparung zu einem bestimmten Zinssatz oder fondsgebunden erfolgen. Garantiert sind bei dieser Form die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und der Beitrag. Streicht der Versicherer die Überschüsse, wird halt nichts mehr für Sie angespart.
Auch hier steht ihm in außergewöhnlichen Fällen die Beitragsanhebung zu, auf die er allerdings auch verzichten kann (siehe oben). Dieses Modell wird gerne mit der Begründung empfohlen, dass "man hier doch wenigstens etwas aus der Versicherung rausbekommt". Stimmt - aber dafür verzichten Sie ja auch auf die Ausschüttung der Überschüsse zur Vertragslaufzeit. Fazit:Der Markt bietet verschiedene Möglichkeiten - Sie müssen entscheiden. Vielfach wird Ihnen die Entscheidung allerdings schon abgenommen, da ein Versicherer nicht alle Varianten anbietet. Und Sie sollten sich den Versicherer nicht primär nach der Überschussverwendung aussuchen. Haben Sie die Wahl, dann machen Sie sich in Ruhe Gedanken. Was ist für Sie wichtig? Hier einige Argumente bzw. Anregungen:
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