Berufsunfähigkeitsversicherung 

Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Prognosezeitraum ist die Dauer, die eine eingetretene Berufsunfähigkeit anhalten muss, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. In einigen (vor allem alten) Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Dauer als "voraussichtlich dauerhaft" beschrieben. Gemeint sind damit laut ständiger Rechtsprechung 3 Jahre. Aber 3 Jahre sind eine lange Zeit! Wer kann prognostizieren, dass Sie wirklich 3 Jahre berufsunfähig sein werden? Eine Genesung und somit eine Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ist ja nicht ausgeschlossen (Beispiel: Unfall mit anschließender Reha). Deshalb verkürzen gute Versicherungsbedingungen diesen Prognosezeitraum auf einen überschaubaren Zeitraum. Üblich sind mittlerweile 6 Monate. In den Versicherungsbedingungen ließt sich das folgendermaßen: "Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte [...] voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf [...] auszuüben".

 

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