Berufsunfähigkeitsversicherung 

Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie für viele Jahre bzw. Jahrzehnte ab. Nach einigen Jahren wird die ursprünglich vereinbarte Rentenhöhe möglicherweise nicht mehr ausreichen, da Sie z.B. Ihr Einkommen zwischenzeitlich gesteigert haben oder die Berufsunfähigkeitsrente durch Inflation einfach nicht mehr den ursprünglichen Wert hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen können. Verzichtet der Versicherer nicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung und hat sich mit zunehmendem Alter das eine oder andere Wehwehchen bei Ihnen eingestellt, kann er die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnen oder mit einem Zuschlag belegen.

Viele Versicherer koppeln das Erhöhungsrecht - auch Nachversicherungsgarantie genannt - an bestimmte Ereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltssteigerung um einen bestimmten Betrag. Gute Versicherer räumen Ihren Kunden dieses Recht in gewissen Zeitabständen auch ohne Eintritt eines Ereignisses ein. Denn wer weiß schon, ob man in Zukunft heiratet und/oder Nachwuchs bekommt? Zu beachten sind die in den Bedingungen geregelten Höchstgrenzen pro Erhöhung bzw. aller Erhöhungen in Summe.

 

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