Berufsunfähigkeitsversicherung 

Meldepflicht und Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

Üblicherweise müssen Sie den Versicherer von der Berufsunfähigkeit sofort unterrichten. Tun Sie dies nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, dann erhalten Sie auch erst ab dann die Berufsunfähigkeitsrente. Einige Versicherer gehen noch einen Schritt weiter und geben eine Meldefrist vor. Achten Sie daher darauf, dass keine bzw. wenn, dann nur eine lange Meldefrist vorgesehen ist. Kundenfreundliche Versicherer leisten übrigens auch bei verspäteter Meldung rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Keine Verpflichtung zur Meldung von Verbesserungen des Gesundheitszustandes

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen und sich Ihr Gesundheitszustand verbessert, sind Sie wohlmöglich nicht mehr berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen. Haben Sie die Pflicht zur Meldung einer Verbesserung des Gesundheitszustandes und erfüllen diese nicht, dann haben Sie zu Unrecht Leistungen bezogen, die der Versicherer zurückfordern kann. Diese Meldepflicht sollte Ihnen der Versicherer nicht auferlegen. Er hat von sich aus von Zeit zu Zeit Erkundigungen über Ihren Gesundheitszustand einzuholen um dann gegebenenfalls nachzuprüfen.

Keine Verpflichtung zur Meldung von Veränderungen im Beruf oder Freizeitaktivitäten

Der Versicherungsschutz sollte unverändert bestehen bleiben, wenn Sie Ihren Beruf wechseln oder einem neuen Hobby frönen. Das Leben und die Interessen ändern sich und ein Versicherer sollte diese Veränderungen hinnehmen - auch, wenn das Risiko dadurch erhöht wird. Wenn Sie beispielsweise mit 50 Jahren die Lust am Tauchen oder Fallschirmspringen entdecken, sollte der Versicherer Ihnen da kein Strich durch die Rechnung machen bzw. die Leistung verweigern, wenn der Schirm sich dann doch nicht ganz geöffnet hat.

 

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