Berufsunfähigkeitsversicherung 

Das Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit überprüft der Versicherer von Zeit zu Zeit, ob Sie nach wie vor berufsunfähig sind. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass Sie wieder gesund sind und Ihren Beruf ausüben können. Diesen Vorgang nennt man Nachprüfungsverfahren. Wichtig ist, dass der Versicherer beim Nachprüfungsverfahren die gleichen Maßstäbe ansetzt, wie bei der ursprünglichen Leistungsprüfung. Einige Versicherer verzichten bei einer Nachprüfung nämlich nicht mehr auf die abstrakte Verweisung.

Wird bei der Nachprüfung festgestellt, dass Sie nicht mehr berufsunfähig sind, stellt der Versicherer die Leistung ein. Hierbei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf dann auch tatsächlich wieder ausüben. Wenn die medizinischen Gründe einer Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente - auch wenn Sie keinen Job finden sollten.

 

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