Berufsunfähigkeitsversicherung 

Kriterien der Erstprüfung sollten auch für eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit gelten

Leistungsempfänger einer Berufsunfähigkeitsrente müssen sich von Zeit zur Zeit einer Nachprüfung durch den Versicherer stellen. Hier wird geprüft, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Bei dieser Prüfung sollte der Versicherer die gleichen Kriterien wie bei der Erstprüfung anwenden. Denn wenn der Versicherer bei der Nachprüfung beispielsweise auf die abstrakte Verweisung nicht mehr verzichtet, haben Sie mit Rosinen gehandelt.

 

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