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Einsteigermodelle mit Verlängerungsrecht für Schüler, Studenten und BerufsanfängerEinige Versicherer bieten für Schüler, Studenten und Berufsanfänger Einsteigermodelle mit geringen Anfangsbeiträgen an. Hierbei handelt es sich meistens nicht um spezielle Produkte, sondern um die Standardprodukte mit verkürzter Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer. Durch die kurze Versicherungsdauer (z.B. 5 Jahre) sinken die Beiträge erheblich und sind somit auch für Geringverdiener bezahlbar. Während oder zum Ablauf der Versicherungsdauer hat der Kunde das Recht, die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer zu verlängern bzw. an die Leistungsdauer anzupassen. Beispiel: Kai ist 20 Jahre und beginnt mit einem BWL-Studium. Er schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Form des Einsteigermodells ab. In den ersten 5 Jahren zahlt er geringe Beiträge. Nach Ablauf von 5 Jahren hat er das Recht, den Vertrag bis zum 65. Lebensjahr zu verlängern. Vertragstechnisch bedeutet dieses Beispiel folgendes: Kai hat für 5 Jahre Versicherungsschutz. Wird er innerhalb dieser 5 Jahre berufsunfähig, erhält er die Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr. Macht er von seinem Verlängerungsrecht keinen Gebrauch, endet der Vertrag nach 5 Jahren. Macht er jedoch davon Gebrauch, dann wird sein Vertrag neu kalkuliert und der Versicherer berechnet den Beitrag für einen dann 25jährigen mit Versicherungsschutz bis zum 65. Lebensjahr neu. Vorteile der Einsteigermodelle
Wichtig: Achten Sie auf den genauen Wortlaut in den Vertragsbedingungen. So kann es sein, dass die Möglichkeit der Verlängerung bei Eintritt eines Leistungsfalls oder bei einer Beitragsfreistellung entfällt. Achten Sie außerdem darauf, dass die Verlängerung auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen kann. Lassen Sie sich auch unbedingt den Beitrag bei Inanspruchnahme der Verlängerung berechnen. Nicht selten wird ein teures Produkt über diese Schiene als günstig angepriesen. Das böse Erwachen folgt dann bei Ausübung der Verlängerung.
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