Berufsunfähigkeitsversicherung 

Automatische Erhöhung der Leistungen ohne Gesundheitsprüfung (Dynamik)

Folgende Dynamikvarianten werden am Markt abgeboten:

Dynamisierung des Vertrages vor dem Leistungsfall

Hier wird der Beitrag regelmäßig um einen gewissen Prozentsatz angehoben. Dadurch erhöhen sich die versicherten Leistungen (Versicherungssumme, versicherte Rente). Auf diesem Weg können Sie gut den Wertverfall des Geldes (Inflation) ausgleichen. Es gibt verschiedene Modelle. So kann sich die prozentuale Erhöhung auf den ursprünglichen Beitrag oder auch auf den aktuellen Beitrag beziehen. Den Prozentsatz der Erhöhung legt man bei Vertragsabschluss fest oder koppelt ihn beispielsweise an die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dynamisierung des Vertrages während des Leistungsfalls

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird eine bestehende Vertragsdynamik meistens ausgesetzt. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung auf dem erreichten Niveau. Manche Versicherer bieten Ihren Kunden die Dynamisierung des Vertrages auch im Leistungsfall an. Hierfür wird allerdings ein Beitragszuschlag fällig.

Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente während des Leistungsfalls

Bei einem Rentenbezug über einen Zeitraum von mehreren Jahren kann bei steigender Inflation die Berufsunfähigkeitsrente unter Umständen nicht mehr ausreichen. Dieses Risiko läßt sich durch die Vereinbarung einer Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall verringern. Hier erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente um einen vorher vereinbarten Prozentsatz. Manche Versicherer werben mit einer freiwilligen Erhöhung im Leistungsfall. Das ist gut und besser als nichts. Aber diese ist - wie gesagt - freiwillig und kann jederzeit reduziert oder ganz gestrichen werden. Für diese Option wird ebenfalls ein Beitragszuschlag fällig.

 

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