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Definition der Berufsunfähigkeit in der privaten BerufsunfähigkeitsversicherungDie gute und gleichzeitig schlechte Nachricht vorab: Es gibt keine einheitliche Definition der Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Gut deshalb, weil die Definition seit Jahren immer kundenfreundlicher gestaltet wird (der Deregulierung und dem Wettbewerb sei Dank). Da ich an dieser Stelle nicht 20 verschiedene Definitionen auseinander nehmen möchte, beschränke ich mich auf 3 Beispiele. Zu finden ist die Definition übrigens meistens im § 2 der Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise der Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Beispiel 1: Alt und mit abstrakter Verweisungsmöglichkeit: Beispiel 2: Mittelalt und ohne abstrakte Verweisungsmöglichkeit: Beispiel 3: Neuer, ohne abstrakte Verweisungsmöglichkeit und konkreter definiert: Alle hier aufgeführten Beispiele gleichen sich in zwei Punkten:
Der Grund der Berufsunfähigkeit muß also ein gesundheitlicher sein. Des weiteren muß er ärztlich nachweisbar sein. Den Nachweis hat übrigens der Kunde zu erbringen. Doch dazu kommen wir später, wenn wir uns mit dem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen. In den ersten beiden Beispielen muß dieser Zustand "voraussichtlich dauerhaft" sein. Dies kann zu Problem im Leistungsfall führen - denn was genau ist ein Zeitraum, der als voraussichtlich dauerhaft beschrieben wird? Die Rechtsprechung hat diesen Zeitraum mit 3 Jahren (!!!) definiert. Gute Versicherungsbedingungen definieren daher einen festen Zeitraum (Prognosezeitraum) - wie im dritten Beispiel mit 6 Monaten angegeben. Knackpunkt ist der letzte Satzteil: Hier geht es um die Definition des Berufes bzw. der Tätigkeit und einer möglichen Verweisung durch den Versicherer. Mehr zur Verweisung erfahren Sie im Kapitel Versicherungsbedingungen.
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