Berufsunfähigkeitsversicherung 

Stundung der Versicherungsbeiträge während der Leistungsprüfung

Nachdem Sie den Versicherer von der Berufsunfähigkeit unterrichtet haben, beginnt dieser mit der Leistungsprüfung. Hierbei prüft er, ob Sie nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv im Sinne der Versicherungsbedingungen (meistens also zu 50 Prozent) berufsunfähig sind. Des weiteren wird er prüfen, ob Sie gegen eine Vertragsverpflichtung verstoßen haben, also eine Obliegenheitsverletzung begangen haben. Dies kann beispielsweise die Verschweigung einer Vorerkrankung sein. Weil nicht in allen Fällen eine Berufsunfähigkeit unmittelbar und zweifelsfrei feststeht, kann diese Leistungsprüfung unter Umständen Monate dauern. Da Sie während dieser Zeit im schlimmsten Fall kein oder nur ein geringes Einkommen haben, ist es vorteilhaft, wenn Sie bis zur Entscheidung des Versicherers von der Beitragszahlungspflicht befreit sind. Sollten Sie nämlich die Beiträge nicht mehr aufbringen können, verlieren Sie den Versicherungsschutz.

 

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