Berufsunfähigkeitsversicherung 

Begrenzung des Rücktrittsrechts wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Bei der Antragstellung werden Sie nach Krankheiten gefragt. Sie sind verpflichtet, diese dem Versicherer fehlerfrei und vollständig anzuzeigen. Verstoßen Sie versehentlich gegen diese Pflicht, kann der Versicherer innerhalb von 10 Jahren vom Vertrag zurücktreten. Kundenfreundliche Versicherer verzichten bereits zu einem früheren Zeitpunkt (z.B. nach 5 Jahren) auf dieses Recht. Täuschen Sie den Versicherer jedoch arglistig, kann er trotzdem innerhalb von 10 Jahren den Vertrag anfechten. Es lohnt sich also keinesfalls, sich durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewußt einen zuschlags- oder auschlußklauselfreien Versicherungsschutz zu erschleichen. Dies ist Betrug und geht - zu Recht - nach hinten los.

 

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