Berufsunfähigkeitsversicherung 

Begrenzung einer befristeten Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Ein Versicherer kann die Zusage der Leistung für einen bestimmten Zeitraum befristet anerkennen. Damit hat er zwar die Berufsunfähigkeit noch nicht endgültig anerkannt, zahlt aber trotzdem eine Berufsunfähigkeitsrente. Dies ist vorteilhaft für den Kunden, da er erst einmal eine Leistung erhält. Was der Kunde allerdings nicht erhält, ist eine endgültige Entscheidung über den Leistungsanspruch, die ihm Rechtssicherheit bietet. Es gibt Fälle, in denen ein Versicherer mehrmals hintereinander eine befristete Anerkennung ausgesprochen hat, ohne sich endgültig zur Leistungspflicht zu bekennen. Für den Kunden kann sich dies zum Martyrium entwickeln, da er von einer befristeten Anerkennung zur nächsten um seine Leistung bangen muß. Kundenfreundliche Versicherer beschränken sich selbst in Bezug auf die Häufigkeit und Dauer von befristeten Anerkennungen.

 

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