Berufsunfähigkeitsversicherung 

Bedarfsermittlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Ermittlung des Bedarfs ist eine höchst individuelle Angelegenheit. Diese Seite beschäftigt sich nur mit dem Rentenbedarf im Leistungsfall. Auf den Produktbedarf - also die Merkmale, die der Vertrag aus Sicht des Leistungsumfanges aufweisen sollte - wird an dieser Stelle nicht eingegangen.

Die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ist ein entscheidendes Beitragsmerkmal. Aus diesem Grund stellt sich häufig nicht die Frage, was man versichern will, sondern was man sich überhaupt leisten kann. Wir gehen mal vom optimalen Fall aus: Sie üben keinen Risikoberuf aus, frönen keinen gefährlichen Hobbys und sind zu allem Überfluss auch noch kerngesund.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat den Zweck, Ihr Einkommen zu sichern, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu im Stande sind. Um sich im Fall der Fälle nicht schlechter zu stellen, macht es Sinn, das derzeitige Nettoeinkommen abzusichern. Dies ist allerdings in den wenigsten Fällen möglich, da den Versicherern das subjektive Risiko einer vollen Nettoabsicherung zu hoch ist. Das Argument der Versicherer: Eine gewisse Einbuße im Leistungsfall hilft möglicherweise bei der Genesung und der Umorientierung auf andere Berufe und somit wieder zu einem eigenen Einkommen. Aus diesem Grund sind bei voll im Arbeitsleben stehenden Personen in der Regel nur bis zu 85 Prozent des Nettoeinkommens versicherbar. Ausgenommen von dieser Regelung sind Auszubildende, Schüler, Studenten und Hausfrauen. Hier sind bei vielen Gesellschaften monatliche Renten von 500 bis 1.000 EUR versicherbar - unabhängig vom Einkommen (sofern überhaupt eines erzielt wird).

Bei der Ermittlung der maximal versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente werden auch bestehende Ansprüche aus anderen Versorgungen berücksichtigt. Dies können Leistungen aus weiteren Berufsunfähigkeitsversicherungen, der Erwerbsminderungsrente, der Beamtenvorsorge, der Zusatzvorsorge für Angestellte im öffentlichen Dienst oder auch potentielle Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sein. Diese Vorgehensweise ist auch aus Ihrer Sicht zweckmäßig. Schließlich müssen Sie sich ja nicht überversichern und damit auch Ihre Haushaltskasse über Bedarf belasten.

Schritt 1: Grundsätzlichen Bedarf berechnen

Hierzu müssen Sie Ihre aktuellen Ausgaben addieren. Vierteljährliche und jährliche Ausgaben nicht vergessen, sondern auf monatliche Beiträge umrechnen.

Schritt 2: Bestehende, vergleichbare Absicherung berücksichtigen

Überprüfen Sie, über welche Absicherung Sie bereits verfügen. Hierzu einige Hinweise:

Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen:
Ältere Verträge sind auf das Bedingungswerk zu überprüfen. In den letzten Jahren hat sich sehr viel zum Vorteil des Kunden gewandelt. Entspricht das alte Produkt Ihren aktuellen Anforderungen? Ist z.B. schon ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung vorhanden? Falls nicht und der Neuabschluß unproblematisch ist, wäre zu überlegen, ob Sie den alten Vertrag kündigen. Natürlich erst nach Annahme des Neuantrags durch den Versicherer. Ist der Versicherungsschutz aber passabel, dann können Sie Ihre Bedarfssumme um die versicherte Rente reduzieren.

Schutz über die Erwerbsminderungsrente:
Die Höhe der aktuellen Ansprüche können Sie der jährlichen Renteninformation entnehmen. Natürlich nur, wenn Sie überhaupt in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Beachten Sie, dass Wartezeiten zu erfüllen sind. Gerade Berufseinsteiger sind nicht versichert. Auch Personen, die in den letzten Jahren keine Beiträge entrichtet haben, sind möglicherweise nicht mehr versichert. Bedenken Sie, dass die Erwerbsminderungsrente nur bei Härtefällen greift, Sie also weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Daher sollten Sie Ihren Bedarf nicht mit Ansprüchen aus dieser Versorgung anrechnen. Viele Versicherer erwarten dies auch gar nicht.

Schutz durch Zusatzvorsorge für Angestellte im öffentlichen Dienst:
Es gilt die Aussage der Erwerbsminderungsrente (siehe oben). Der Schutz ist der gleiche, Sie erhalten nur eine zusätzliche Rente. Wenn der Versicherer keine Anrechnung fordert, sollten Sie es auch lassen.

Beamtenvorsorge:
Diese Anwartschaften sind voll anzurechnen, da sie einen guten Schutz bieten. Natürlich nur, wenn Sie die Wartezeit erfüllt haben. Auskunft über den Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit gibt die zuständige Besoldungsstelle.

Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung:
Erkundigen Sie sich bei der Kammer nicht nur nach der aktuell versicherten Rente bei Berufsunfähigkeit, sondern auch nach den Leistungsvoraussetzungen. Es kann sein, dass Sie zu 100% berufsunfähig und zudem Ihre Zulassung zurückgeben müssen, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Bei solch harten Regelungen sollten Sie (wenn möglich) auf eine Anrechnung verzichten.

 

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