Berufsunfähigkeitsversicherung 

Die vorvertragliche Anzeigepflicht

Das Risiko, berufsunfähig zu werden trägt jeder Erwerbstätige mit sich herum. Bei dem einen ist das Risiko größer, bei dem anderen geringer. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein schwer körperlich Tätiger wahrscheinlich eher berufsunfähig wird, als ein Kaufmann. Da man ja aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig wird, spielen aktuelle und frühere Krankheiten eine entscheidende Rolle. Mit einem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung möchten Sie das Risiko einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen - den Versicherer - übertragen. Der möchte vor der Risikoübernahme allerdings wissen, worauf er sich einläßt und stellt daher Fragen.

Sie haben die Pflicht, diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dies nicht, "belügen" Sie den Versicherer. Und was haben wir schon als Kind gelernt? Richtig: Lügen haben kurze Beine und werden bestraft. Ihre Strafe: Sie verlieren unter Umständen den Versicherungsschutz.

Die Pflicht, vor Vertrag alle risikorelevanten Dinge anzuzeigen, nennt man dann auch vorvertragliche Anzeigepflicht. Diese ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Hier ist allerdings auch geregelt, dass Sie nur die Fragen beantworten müssen, die vom Versicherer gefragt werden. Daher ist es wichtig, dass die Fragen eindeutig und klar formuliert sind. Eine Frage wie "Sind Sie gesund?" können Sie eigentlich nur falsch beantworten.

Beantworten Sie alle Fragen nach bestem Wissen. Ist der Antragsteller ein medizinischer Laie, können keine fachlichen Details zu einer Krankheit erwartet werden - ist er hingegen Arzt, dann sehr wohl. Es steht dem Antragsteller nicht zu, die Wichtigkeit einer Angabe zu bewerten. Dieses Recht hat ausschließlich der Versicherer! Bedeutet konkret: Wenn nach Krankheiten gefragt wird, haben sie auch den Schnupfen anzugeben - basta! Tun Sie sich den großen Gefallen und geben Sie dem Versicherer nicht die Möglichkeit, vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzutreten. Und lassen Sie sich keinesfalls von dem netten Vermittler neben Ihnen auf dem Sofa von etwas anderem überzeugen.

 

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